Fachdienstausbildungen im Kreisverband
Nach der Einsatzkräfteausbildung als grundlegende Qualifizierung für Helferinnen und Helfer in den DRK Bereitschaften erfolgt die Spezialisierung auf die in den jeweiligen Ortsvereinen, im Kreisverband oder im Landesverband angebotenen Fachdienste.
In einer fundierten Ausbildung erhalten die Ehrenamtlichen hier das notwendige Rüstzeug, um die Aufgaben des jeweiligen Fachdienstes im Team bewältigen zu können. Unsere ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten vermitteln dabei theoretisches und auch praktisches Wissen rund um die spezifischen Aufgaben im Fachdienst.
Sämtliche durch den DRK Kreisverband Rhein-Sieg angebotenen Fachdienstausbildungen finden im Kreisgebiet statt.

Sanitätsdienst
In der Sanitätsausbildung werden Notfallsituationen besprochen, um Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse zu vertiefen. Der Lehrgang beinhaltet neben dem theoretischen Teil intensive Übungseinheiten, um die Hilfsmaßnahmen jederzeit sicher anwenden zu können.
Betreuungsdienst
Wir bieten im Betreuungsdienst die Fachdienstausbildungen Betreuungsdienst und Verpflegungsdienst an. Es handelt sich dabei um zwei verschiedene Lehrgänge, bei denen Sie verschiedene Aspekte des Umgangs mit unverletzten Betroffenen in Folge einer Notfallsituation erlernen.
Verpflegungsdienst
Hier lernen Ehrenamtliche alles über Verpflegung von Betroffenen in einer Notsituation, angefangen bei Gesetzen und Verordnungen, organisatorischen Aspekten bis hin zu praktischen Details wie Aufbau eines Küchenzentrums, Ablauf eines Verpflegungseinsatzen sowie die Herstellung und Ausgabe von Mahlzeiten.
Information & Kommunikation
Helferinnen und Helfer werden durch diesen Lehrgang fit gemacht für den Fachdienst Information und Kommunikation - sie erlernen, wie sie die Kommunikation im Einsatz zwischen allen Beteilgten ermöglichen können.
Fortbildung Sanitätsdienst/Rettungshelfer
Die Ausbildungsordnung verlangt von Ehrenamtlichen im Sanitätsdienst eine regelmäßige Fortbildung. Innerhalb von zwei Jahren müssen aktuell 16 Stunden alle 2 Jahre (Helferinnen und Helfer im Sanitätsdienst) und 30 Stunden jährlich (Rettungshelferinnen und -helfer) Fortbildung nachgewiesen werden.
Grundlagen Psychosoziale Notfallversorgung
Was passiert mit betroffenen Augenzeuginnen und Augenzeugen oder Angehörigen, die mit Notfallsituation überfordert sind? Mit diesen Fragen der »Ersten Hilfe für die Seele« befasst sich die 20 stündige Ausbildung »Grundlagen der Psychosozialen Notfallversorgung« (PSNV).